Kontakt
0721 960 5866

zu Ihren Festnetzkonditionen
Sie erreichen uns von:
Montag bis Freitag*
von 08:00 bis 20:00 Uhr
Samstag*
von 09:00 bis 15:00 Uhr
Oder per E-Mail:
energie@service.web.de
* außer an bundeseinheitlichen Feiertagen

GMX Gas
WEB.DE Gas

Günstige Tarife zur Auswahl

GMX Gas

Gaspreiserhöhung 2023: Zahlen, Daten und Verbraucherinfos

Sätze wie diesen hörte man im Herbst 2022 besonders oft: "Der Druck auf die Gaspreise für die Verbraucher steigt wegen der stark steigenden Börsenpreise, aber auch aufgrund der nationalen CO2-Bepreisung auf Heizenergie."

Die Energiepreise treiben auch die Teuerungsrate in die Höhe, die Inflation ist auf dem höchsten Stand seit 28 Jahren und liegt über der 10-Prozent-Marke: Laut Berechnungen des Statistischen Bundesamtes legten die Verbraucherpreise 2022 um  über 10% gegenüber dem Vorjahresmonat zu (Stand: Oktober 2022). Ähnlich hoch war die Inflation das letzte Mal im Dezember 1993 mit nur 4,3 %: Diese Geldentwertung macht sich gerade auch beim Tanken und Heizen bemerkbar!

Die Menschen müssen deutlich tiefer in die Tasche greifen, der Alltag wird teurer. Gerade für die kälteren Monate im Jahr 2022/2023 werden deutlich höhere Energiepreise erwartet: Seit August 2020 hat sich der Erdgaspreis um 178 % erhöht. Strom liegt mit 136 % dahinter, danach folgt Kohle mit 118 %. (Quelle: Börse vor acht, 30.09.2021)

Doch nicht nur die privaten Haushalte spüren diese Teuerung deutlich, auch die Industrie ist davon betroffen: Obwohl Deutschland eines der exportstärksten Länder ist, ist es andererseits bei der Energieversorgung stark vom Import abhängig und muss Energie teuer einkaufen. Das letzte Mal stiegen die Preise für importiertes Öl und Gas derartig stark vor rund 30 Jahren an (1981). Damals lag die Teuerungsrate im Jahresschnitt allerdings bei 6,3 %.

Welche Gründe gibt es für eine Gaspreiserhöhung in 2023?

Wie es mit dem Gaspreis 2022 / 2023 weitergeht, liegt am CO2-Preis auf Erdgas, den Beschaffungskosten, Steuern, Abgaben und Umlagen sowie den Netzentgelten.

Eines steht jetzt schon fest: Der CO2-Preis wird die nächsten Jahre immer weiter steigen, eine Gaspreiserhöhung durch CO2 Steuer ist wohl unausweichlich. Seit Januar 2021 werden für den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid (CO2) 25 € veranschlagt und bis 2025 soll die CO2-Abgabe schrittweise auf 55 € je Tonne steigen. Sinken im Gegenzug die Netzentgelte nicht oder wird die Beschaffung von Erdgas nicht fühlbar günstiger, bedeutet das am Ende: Erdgas wird sukzessive immer teurer.

Die Netzentgelte blieben in den letzten Jahren immer relativ stabil. Sie werden alle fünf Jahre für das regionale Gasnetz ermittelt. Der vergleichsweise stabile Preis ist unter anderem auch den strengeren Vorgaben für die Netzbetreiber zu verdanken. Laut BDEW-Gaspreisanalyse 2021 für Haushalte (Stand: 06/2021) sind die Netzentgelte im Jahr 2021 um 2 % nur leicht angestiegen, wohingegen Steuern, Abgaben und Umlagen mit 32 % stark angestiegen sind. Doch entscheidend ist hier am Ende, welche Rolle das Thema Gas bzw. der Ausbau der Gasnetze in der Energiewende tatsächlich einnehmen wird: Werden die Netze modernisiert, erhöhen sich auch die Netzentgelte für die privaten Haushalte.

Was die Beschaffungskosten betrifft, so ermittelt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) regelmäßig den durchschnittlichen Importpreis – und dieser ist seit Mitte 2020 kontinuierlich angestiegen: Am Terminmarkt der Energiebörse, der European Energy Exchange (EEX), kletterte der Gaspreis im September 2021 auf einen langjährigen Höchststand. Und bei der Zusammensetzung des Gaspreises 2021 machten Energiebeschaffung und Vertrieb mit 41 % immerhin den größten Anteil aus (Grundlage: durchschnittlicher Gaspreis für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh).

Doch selbst wenn die Beschaffungskosten für Erdgas (wieder) sinken, gibt es keinen Grund zum Aufatmen: Mit günstigeren Gaspreisen, wie sie es bis Jahr 2020 noch über einen längeren Zeitraum gab, wird man in den kommenden Jahren nicht mehr rechnen können. Die Börsenpreise kennen seit 2022 nur einen Trend und der geht steil nach oben. So niedrig die Beschaffungskosten auch ggf. sein mögen, die Kosten für den CO2-Preis steigen kontinuierlich an ­− und vermutlich gehen auch die Netzentgelte wieder stärker nach oben.

Welche Gasanbieter werden die Gaspreise in 2023 erhöhen?

Anfang 2021 kündigten fast 60 % der rund 700 Gasversorger Preiserhöhungen von mehr als 6 % an, seit Herbst 2021 stieg die Zahl auf mindestens 66 %. Das bedeutet: Weitaus mehr als jeder zweite Gasgrundversorger hat Preise erhöht oder wird es zeitnah tun. Einige Gasversorger haben sogar in 2022 massive Gaspreiserhöhungen durchgeführt und weitere für 2023 angekündigt.

Grundsätzlich ist zunächst einmal jeder von der Gaspreiserhöhung 2022 betroffen: Grundversorger und andere Energielieferanten kaufen alle an der Energiebörse ein. Branchenkenner gehen davon aus, dass die meisten Versorger bzw. Anbieter die Preise zum 1.1.2023 weiter erhöhen. Im Gegensatz zu Strom nehmen Energiebeschaffung und Vertrieb einen größeren Anteil am Gaspreis für die privaten Haushalte ein, daher werden diese Posten auch einen höheren Preisanteil ausmachen. 

Was können Verbraucher nun bezüglich einer Gaspreiserhöhung tun?

Außer noch mehr Energie zu sparen als man es vielleicht eh schon tut, ist die beste Maßnahme, um sich gegen die immer weiter steigenden Preise zu wehren: Gaspreise noch gründlicher vergleichen − und ggf. noch konsequenter als bisher zu einem Gasanbieter mit einem günstigeren Tarif wechseln. Ein Vergleich lohnt sich und kann tatsächlich mehrere hundert Euro im Jahr einsparen. Zudem ist ein Gasanbieterwechsel auch ganz einfach. Und ja, ein Anbieterwechsel ist bei einer Gaspreiserhöhung sowieso recht unkompliziert – vor allem dank Sonderkündigungsrecht.

Sonderkündigungsrecht bei Gaspreiserhöhung

Eine Gaspreiserhöhung rechtfertig die Kündigung seitens des Verbrauchers in jedem Fall: Erhöht der Anbieter die Preise, hat man grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht gilt ab dem Moment, in dem der Strom- oder Gasanbieter dem Kunden die Preiserhöhung schriftlich mitgeteilt hat. Im Regelfall wird in diesem Schreiben sowieso auf dieses außerordentliche Kündigungsrecht aufmerksam gemacht: Die Frist für das Sonderkündigungsrecht beträgt 2 Wochen. Übrigens, wer vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen will, sollte auf alle Fälle selbst schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief kündigen.

Noch eine Empfehlung zum Schluss: Ein günstiger Alternativ-Tarif kann im Vergleich zur Grundversorgung rund ein Drittel der Kosten einsparen. WEB.DE Gas hat immer faire Preise und Konditionen bei allen Gastarifen – und teilweise sogar mit Preisgarantie!