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Sonderkündigungsrecht Strom & Gas: Tipps, Bedingungen und Fristen

Sonderkündigungsrecht beim Thema Strom & Gas bedeutet, dass der Verbraucher den Stromvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, mit einer verkürzten oder einer ungekürzten Kündigungsfrist kündigen darf (eine sog. "außerordentliche Kündigung"). Vom Sonderkündigungsrecht bei Stromverträgen sowie Gasverträgen wird meistens in zwei Fällen Gebrauch gemacht: Preiserhöhung und Umzug

Welche Bedingungen es dabei gibt, wie man kündigt, Hinweise zu Fristen sowie Vorlagen bzw. Angaben für das Anschreiben, sind hier kurz und prägnant zusammengefasst.

Sonderkündigungsrecht Strom & Gas – Preiserhöhung

Zunächst lässt sich sagen: Eine Preiserhöhung muss sechs Wochen vorher angekündigt werden. Und gemäß und gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters hat man dann das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisveränderung in Textform zu kündigen.

Kurz gesagt: Wenn der Energieversorger schriftlich eine Strompreiserhöhung ankündigt, kann man den Stromvertrag fristlos kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob und welche Kündigungsfristen bestehen oder wie lange das Vertragsverhältnis bereits dauert.

Strompreiserhöhungen: Wie kommt der Strompreis eigentlich zustande?
Die Kosten für den Verbraucher setzen sich aus einem festen monatlichen Grundpreis und einem variablen marktabhängigen Arbeits-/Verbrauchspreis (pro kWh) zusammen. Der Strompreis selbst besteht grob betrachtet aus diesen drei Bestandteilen:

  • Steuern, Abgaben und Umlagen (staatlich)
  • Nutzung der Stromnetze (Netzbetreiber)
  • Stromerzeugung und Vertrieb (Stromanbieter)

Kommt es zu Preiserhöhungen, kann das der Versorger oft nicht beeinflussen und gibt diese Kosten dann auch direkt an den Verbraucher weiter. Zu den Kostentreibern gehören unter anderem erhöhte Beschaffungskosten, gestiegene Steuern, Abgaben und Umlagen (Konzessionsabgabe, KWK Umlage, EEG Umlage, Stromsteuer und Umsatzsteuer), höhere Kosten für die Netznutzung, Ausbau der Netze im Bereich Erneuerbarer Energien oder die Mess- und Steuereinrichtungen (z. B. Zähler). Die staatlichen Belastungen bei der Strompreiszusammensetzung sind in Deutschland generell sehr hoch und liegen bei mehr als 75 % (Stand 2019).

Tipp: Stromtarife mit voller Preisgarantie wie beispielsweise der WEB.DE Strom Kombi-Tarif schützen vor Preiserhöhungen und garantieren auch weiterhin günstige Preise.

Sonderkündigungsrecht Strom & Gas – bei Umzug

Als Service bieten viele Stromanbieter an, den Vertrag an die neue Adresse mitzunehmen und es gibt auch kein generelles Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug. Doch in diesen beiden Fällen ist eine außerordentliche Kündigung bei Umzug immer möglich:

  • Die neue Wohnung liegt nicht im Versorgungsgebiet des aktuellen Energieversorgers.
  • Durch den Umzug ergibt sich eine Preiserhöhung.

Ob und wie ein Sonderkündigungsrecht bei Strom greifen kann, hängt zudem auch ganz entscheidend davon, ob man einen befristeten oder unbefristeten Stromvertrag abgeschlossen hat.

Sonderkündigungsrecht bei unbefristeten Verträgen:

Bei unbefristeten Verträgen ist der Umzug ein Grund für ein Sonderkündigungsrecht. Bezieht man Strom über den Grundversorger, kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen beendet werden. Bezieht man Strom von einem anderen Anbieter, gelten die Kündigungsbedingungen des jeweiligen Vertrages. Ist man nicht sicher, sollte man sich direkt beim Kundenservice bzw. der Support-Hotline des aktuellen Stromanbieters erkundigen.

Sonderkündigungsrecht bei befristeten Verträgen:

Bei befristeten Verträgen kann man sich nur dann auf das Sonderkündigungsrecht bei Umzug berufen, wenn der neue Wohnort nicht im Liefergebiet des Anbieters liegt. Oder hätte der Umzug zur Folge, dass der aktuelle Stromvertrag bei der neuen Adresse teurer wird (Preiserhöhung), kann man in diesem Fall natürlich auch außerordentlich kündigen – selbst dann, wenn der Stromanbieter an die neue Adresse hätte liefern können. Hier empfiehlt sich auch immer der Blick in die AGB des Vertrags.

Gut zu wissen: Zieht der Verbraucher in ein Seniorenheim oder in ein Pflegeheim, ist ein eigener Stromvertrag in der Regel überflüssig. Die Anbieter reagieren in solchen Situationen oft sehr entgegenkommend und gewähren ein Sonderkündigungsrecht bei Strom- und Gas-Verträgen.

Wer kündigt, wenn das Sonderkündigungsrecht für Strom & Gas gilt?

Der Verbraucher sollte in diesem Fall lieber immer selbst kündigen! Theoretisch kann man die Kündigungsformalitäten zwar auch dem neuen Anbieter überlassen, aber gerade beim Thema Sonderkündigung kommt es ja auf den Zeitfaktor an. Normalerweise geht das auch gut über die Bühne, aber damit man das Sonderkündigungsrecht auf keinen Fall verpasst, sollte man hier auf Nummer Sicher gehen und die Sache selbst in die Hand nehmen.

Wichtig zu wissen: Die außerordentliche Kündigung muss schriftlich an den Stromanbieter übermittelt werden – und es muss dabei auch auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden. Die Stromkündigung kann als E-Mail, Fax oder per Post versendet werden. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung kann man keinen anderen Stromanbieter mit diesen Formalitäten beauftragen, so wie man es ggf. von einem einfachen Anbieterwechsel kennt.

Außerordentliche Kündigung bei Strom & Gas: Darauf muss man beim Thema Strom achten

Eine Kündigung beim Stromanbieter ist nur dann durchsetzbar, wenn dieser rechtzeitig durch ein Kündigungsschreiben informiert wurde. Die schriftliche Kündigung kann formlos sein, muss aber diese zwei grundlegenden Angaben enthalten:

  • Kündigungsdatum
    Der Tag vor dem Tag, an dem der erhöhte Strompreis eingeführt werden soll.
  • Hinweis auf Sonderkündigungsrecht
    Grund für die fristlose Kündigung angeben, z. B. eine Preiserhöhung.

Tipp: Wenn man nach 2 Wochen immer noch keine Kündigungsbestätigung vom Stromversorger bekommen hat, sollte man auf Nummer Sicher gehen und erneut per Einschreiben kündigen.

Eine exakte Vorlage beim Sonderkündigungsrecht für Strom & Gas gibt es nicht. Möchte man einen laufenden Stromvertrag kündigen, darf man bei einer außerordentlichen Kündigung bei Umzug oder Preiserhöhung folgende Angaben im Anschreiben nicht vergessen: Das Datum, ab dem man unter der neuen Anschrift wohnt oder das Datum der angekündigten Strompreiserhöhung.

Weitere Informationen unter Stromanbieter kündigen: Was gehört in die Vorlage?

Sonderkündigungsrecht: Mustersatz bei Umzug und Strompreiserhöhung

Aller Anfang ist schwer.
Wenn man nicht weiß, wie man mit dem Kündigungsschreiben beginnen soll, findet man online viele verschiedene Muster bzw. Mustervorlagen. Doch wenn man sich an die Empfehlungen im Absatz oben hält und alle notwenigen Angaben im Schreiben unterbringt, ist es eigentlich ganz einfach. Man benötigt im Grunde genommen nur einen Satz für die Kündigung selbst.

Beispielsatz bei Strompreiserhöhung:

[Anrede],
aufgrund der von Ihnen angekündigten Strompreiserhöhung zum [Datum der Preiserhöhung] mache ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den mit Ihnen geschlossenen Stromvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.

Beispielsatz bei Umzug:

[Anrede],
aufgrund eines Wohnungswechsels kündige ich den mit Ihnen geschlossenen Stromvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Bitte berücksichtigen Sie hierbei ein eventuelles Sonderkündigungsrecht in meinem Vertrag.

Gilt das Sonderkündigungsrecht bei Strom auch in der Grundversorgung?

Die Kündigungsfrist für Strom beträgt in der Grundversorgung immer nur zwei Wochen. Befindet man sich in der Grundversorgung, kann man den Stromanbieter eigentlich recht einfach jederzeit wechseln. Weitere Informationen zum Thema Grundversorgung kündigen.

Bitte beachten: Hat man einen Sondertarif bei den örtlichen Stadtwerken abgeschlossen, gelten die Fristen aus dem jeweiligen Vertrag – genauso wie es bei einem anderen Stromanbieter auch wäre.

WEB.DE Strom: Stabile Preise, leichte Abwicklung

Bei WEB.DE Strom gibt es für jeden Bedarf den passenden Tarif, zum Beispiel den Strom Kombi-Tarif mit 24 Monaten Laufzeit, Wunsch-Prämie und voller Preisgarantie. Vorteil: WEB.DE Strom darf während der Mindestvertragslaufzeit keine Preisanpassung vornehmen, auch dann nicht, wenn es sich um die Weitergabe gesetzlich vorgeschriebener Steuern, Abgaben oder hoheitlicher Belastungen handelt. Es gibt hier demnach volle Planungs- und Preissicherheit.

Ein anderer Tarif, der für all jene perfekt geeignet ist, die häufiger umziehen müssen, ist der WEB.DE Strom Flex-Tarif, der jederzeit monatlich kündbar ist.

Bei WEB.DE Strom kann man den Stromvertrag problemlos mitnehmen: Einfach per E-Mail oder Telefon das Umzugsdatum, die neue Adresse und die neue Zählernummer (zu entnehmen aus dem Mietvertrag oder dem Übergabeprotokoll) mitteilen. Das war´s. So einfach kann es sein, den Stromvertrag bei einem Umzug mitzunehmen. Bei WEB.DE Strom und WEB.DE Gas ist man in jedem Fall bestens aufgehoben!