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Ersatzversorgung Strom – was ist das genau?

Unter Ersatzversorgung versteht man eine Maßnahme, die die garantierte und unterbrechungsfreie Stromversorgung der Endverbraucher sicherstellt. Sollte der bisherige Stromversorger seinen Lieferverpflichtungen aus dem Stromliefervertrag aus irgendwelchen Gründen nicht nachkommen, so übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Lieferung von Strom, dann allerdings zu den aktuell geltenden Grundversorger-Tarifen und -Konditionen, Grundversorgung und Ersatzverordnung unterscheiden sich dabei nicht. Es handelt sich bei der Ersatzversorgung also um eine gesetzlich festgelegte Notversorgung, die sicherstellt, dass in keinem Haushalt das Licht ausgeht.

Die möglichen Gründe für einen Übergang in die Ersatzversorgung, wie Sie in einem solchen Fall am besten vorgehen und worauf Sie achten sollten, erläutern wir Ihnen im Folgenden.

Aus welchen Gründen kann man in die Strom Ersatzversorgung geraten?

Ein Übergang in die Strom Ersatzversorgung kann verschiedene Gründe haben. Dazu zählen:

  • Die weltweit steigenden Energiekosten können dazu führen, dass ein Energieversorger bspw. durch besonders knappe Kalkulation bei den Endpreisen für Verbraucherinnen oder Verbraucher in die Insolvenz gerät. Dadurch kann dieser Versorger seinen Lieferverpflichtungen nicht mehr nachkommen, die Kundinnen und Kunden gehen in die Ersatzversorgung über.
  • Ein Stromliefervertrag hat das Ende der Vertragslaufzeit erreicht und wurde nicht rechtzeitig oder nicht automatisch verlängert und es wurde kein anschließender Vertrag mit einem anderen Stromversorger abgeschlossen. Auch hier springt die Ersatzversorgung ein.
  • Auch bei einem regulären Wechsel des Stromversorgers kann es vorübergehend zur Ersatzversorgung kommen, wenn bspw. der Altvertrag beim bisherigen Versorger abgelaufen ist, der Start des neuen Liefervertrags sich aber durch bürokratische oder rechtliche Probleme verzögert.

Plötzlich in der Ersatzversorgung – und jetzt?

Was auch immer die Ursache für die Ersatzversorgung ist, keine Verbraucherin und kein Verbraucher braucht sich Sorgen zu machen, plötzlich im Dunkeln zu sitzen. Denn der bisherige Stromversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, den anstehenden Lieferstopp mit ausreichend Vorlaufzeit an den jeweiligen Grundversorger, meist sind das die Stadtwerke, zu melden und dadurch eine unterbrechungsfreie Stromversorgung zu gewährleisten. Betroffene Kundinnen und Kunden werden daraufhin von ihrem Grundversorger über den Wechsel in die Ersatzversorgung informiert und können sich bei Bedarf rechtzeitig um einen neuen Stromversorger kümmern. Während der Ersatzversorgung gibt es übrigens keine Kündigungsfrist, eine Rückkehr in die übliche Versorgung über einen neuen Anbieter ist jederzeit möglich. Außerdem besteht natürlich die Möglichkeit, den Strom auch weiterhin über den Grundversorger zu beziehen und einen entsprechenden Liefervertrag mit diesem abzuschließen.

Für beide Alternativen steht Ihnen in der Regel ein Zeitraum von 3 Monaten ab Beginn der Ersatzversorgung zur Verfügung.

Wie gehe ich vor, wenn ich in die Ersatzversorgung rutsche?

Sollte die Ersatzversorgung, wenn auch nur vorübergehend, einmal in Kraft treten, gilt es einige wichtige Punkte zu berücksichtigen. Am besten geht man wie folgt vor:

  • Sie erhalten zunächst ein Schreiben von Ihrem Grundversorger, meist den ortsansässigen Stadtwerken. In diesem Schreiben werden Sie über den Zeitpunkt der Umstellung sowie die ab diesem Zeitpunkt geltenden Konditionen und Kosten informiert.
  • Dabei gibt es keinen Grund, sich Sorgen zu machen oder gar in Panik zu geraten, denn der Gesetzgeber hat hier ganz klare Bedingungen geschaffen, dass auf keinen Fall das Licht oder der Kühlschrank ausgeht oder es zu anderen Versorgungsengpässen kommt.
  • Die Kosten der Ersatzversorgung liegen oft über denen des bisherigen Stromversorgers, doch Sie können sich relativ problemlos innerhalb von 2 Wochen einen neuen Anbieter aussuchen, der die Stromversorgung übernimmt und dessen Preise meist günstiger sind.
  • Nun sollten Sie unbedingt eine Schlussrechnung Ihres alten Anbieters anfordern und die zum Zeitpunkt des Wechsels aktuellen Zählerstände und Vertragskonditionen abgleichen und notieren.
  • Sollten Sie die Abschlagszahlungen beim alten Versorger in der Vergangenheit per Lastschriftverfahren oder SEPA Überweisung beglichen haben, gilt es diese nun so schnell wie möglich zu stoppen. Zu viel bezahlte Beträge sind im Nachhinein oft nur schwierig zurückzufordern, besonders wenn der bisherige Stromanbieter Insolvenz angemeldet hat.

Sicher ist sicher – Stromversorgung über WEB.DE Strom

Sollten Sie im Falle der Ersatzversorgung kurzfristig auf der Suche nach einem neuen Stromanbieter sein, sollten Sie einmal bei WEB.DE Strom vorbeischauen. Hier finden Sie nicht nur variable Tarife für jeden Bedarf und jedes Konsumverhalten, auch mit Preisgarantie. Dabei profitieren Sie vor allem von einem besonders komfortablen Wechsel-Service, denn wir übernehmen alle Formalitäten für Sie und stehen Ihnen mit unserem freundlichen und kompetenten Kundenservice auf allen Kanälen gerne zur Verfügung. Das gilt natürlich auch, wenn Sie unabhängig von der Ersatzversorgung Ihren bisherigen Stromanbieter kündigen und zu WEB.DE Strom wechseln möchten. Und das Risiko, in die Ersatzversorgung zu rutschen, besteht auch nicht, denn als konzernunabhängiger Stromversorger haben wir ausreichend Erfahrung und Möglichkeiten, für Sie zum bestmöglichen Preis einzukaufen und diesen finanziellen Vorteil an Sie weiterzugeben.