Zwei große Zukunftsthemen bestimmen das politische Handeln zu Beginn der 2020er-Jahre: Klimawandel und Digitalisierung. Bereits im Jahr 2016 hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist hierbei ein wesentlicher Faktor: Darin wird geregelt, wann und wie die alten analogen Stromzähler durch Smart Meter bzw. eine moderne Messeinrichtung und intelligente Messsysteme zu ersetzen sind. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht einen flächendeckenden Einbau bis 2032 vor.
Der digitale Stromzähler kann mit einem Kommunikationsmodul verbunden werden, einem sog. Smart Meter Gateway. Dadurch wird die moderne Messeinrichtung dann ein intelligentes Messsystem: Dieses Messsystem kann sowohl Signale senden als auch empfangen, also eine Datenübertragung in beide Richtungen. Dadurch können zum Beispiel in einem Smart Home elektrische Geräte automatisch angeschaltet oder ausgeschaltet werden. Man kann je nachdem den Stromverbrauch auch so aussteuern, dass Geräte mit hohem Stromverbrauch oder E-Fahrzeug immer zum günstigsten Zeitpunkt geladen werden können.
Die Bundesregierung will den (zum Teil auch schwankenden) Anteil der Erneuerbaren Energien im deutschen Strommix durch die Modernisierung des Stromnetzes fördern: Wenn Stromerzeuger und Verbraucher besser miteinander kommunizieren können, kann der Strom dort abgenommen werden, wo er gerade benötigt wird. Das sorgt für mehr Transparenz, senkt Kosten und soll dabei helfen, variable Stromtarife zu fördern, die zeit- oder lastabhängig abgerechnet werden können.
Ein intelligentes Messsystem besteht aus zwei Elementen:
Sobald der Stromzähler an ein Smart Meter Gateway – das Kommunikationsmodul – angebunden wird, spricht man vom einem intelligenten Zähler oder einem intelligenten Messsystem. Dieses gesetzlich geregelte Gateway erfüllt dabei höchste Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit: Es muss durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizieret sein. Das intelligente Messsystem ermittelt den Stromverbrauch und verarbeitet die Daten automatisch. Der Messstellenbetreiber, der die Smart Meter einbaut, wartet und betreibt, übermittelt die Daten dann automatisch an Stromversorger und Netzbetreiber.
Wie liest man das Smart Meter ab?Nach dem Einbau des digitalen Stromzählers erhält man in der Regel eine kurze Einweisung und eine Smart Meter-Beschreibung durch den Zählermonteur. Smart Meter liest man im Display ab. Zum Schutz vor unbefugtem Zugriff sind persönliche Verbrauchsdaten (täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich) jedoch automatisch durch eine 4-stellige PIN geschützt. Diese PIN wird im digitalen Zähler fest vom jeweiligen Messstellenbetreiber programmiert. Grundsätzlich hat ein Smart Meter folgende Bestandteile:
Tipp: Wer den eigenen Energieverbrauch jederzeit und auch mobil im Blick behalten und selbst das Smart Meter auslesen möchte, kann sich auch die entsprechende Smart Meter App beim jeweiligen App Anbieter herunterladen.
Es gibt gesetzlich festgelegte Obergrenzen für die jährlichen Betriebskosten eines intelligenten Messsystems oder einer modernen Messeinrichtung. Der Messstellenbetreiber darf nur dann mehr berechnen, wenn man sich einen neuen digitalen Stromzähler selbst einbauen lässt oder man sich für einen anderen als den grundzuständigen Messstellenbetreiber entschieden hat. Die Kosten hängen von der Menge des verbrauchten Stroms ab bzw. der Leistung der stromerzeugenden Anlage.
Jährliche Preisobergrenzen (brutto) für intelligente Messsysteme:
(Quelle: verbraucherzentrale.de, Verbraucherzentrale NRW e.V., Stand: 02.09.2021)
Was ist ein Messstellenbetreiber?
Messstellenbetreiber bauen die Stromzähler ein und betreiben und warten diese auch. Laut Gesetz gibt es einen grundzuständigen Messstellenbetreiber. Dieser ist normalerweise auch der örtliche Netzbetreiber – nicht zu verwechseln mit dem jeweiligen Stromversorger. Wenn man wissen möchte, wer der grundzuständige Messbetreiber ist, kann man das auf der Stromrechnung entnehmen. Doch es gibt auch andere Unternehmen (Messstellenbetreiber), die die gleichen Leistungen für digitale Zähler anbieten. Doch aufgepasst: Ein selbst gewählter Messstellenbetreiber ist nicht an die gesetzlichen Preisobergrenzen gebunden. Bis Ende 2020 konnten Mieter den Messstellenbetreiber frei wählen, doch seit 2021 ist es unter bestimmten Umständen möglich, dass der Vermieter das Auswahlrecht hat, z. B. wenn das ganze Gebäude mit Smart Meter Gateways aufgerüstet wird und nicht nur der Strom, sondern mindestens noch eine andere Energieart wie Gas oder Fernwärme über das intelligente Messsystem gemessen werden muss.
Eine gesetzliche Verpflichtung in Deutschland zum Einbau eines Smart Meter gibt es für Messstellenbetreiber in folgenden Fällen:
Bei niedrigeren Stromverbrauchswerten bleibt ein intelligentes Messsystem optional.
wie z. B. Photovoltaikanlagen. Optionaler Einbau bei einer Nennleistung von 1 bis 7 kW.
wie Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung (Steuerung mit Netzbetreiber vereinbart).
Bei allen Neubauten oder umfangreichen Renovierungen müssen Messstellenbetreiber moderne Messeinrichtungen einbauen. Der Einbau der neuen Zähler muss sukzessive durch die Messstellenbetreiber erfolgen: Diese kommen aktiv auf die Haushalte zu. Aus diesem Grund werden viele Verbraucher Ankündigungen eines Einbaus erhalten oder haben diese bereits. Haushalte, bei denen der Einbau eines Smart Meter nicht vorgesehen ist, erhalten dann innerhalb der nächsten Jahre wenigstens einen digitalen Zähler.
Kann man den Smart Meter Einbau verweigern?Nein. In Deutschland sind Verbraucher ohne Widerspruchsrecht dazu verpflichtet, den Einbau digitaler Stromzähler zu dulden. Man hat also kein Recht darauf, einem geplanten Einbau vom Messstellenbetreiber zu widersprechen, da alle Haushalte bis 2032 mindestens einen digitalen Stromzähler haben sollen (Messstellenbetriebsgesetz).