zu Ihren Festnetzkonditionen
Sie erreichen uns von:
Montag bis Freitag*
von 08:00 bis 20:00 Uhr
Samstag*
von 09:00 bis 15:00 Uhr
Oder per E-Mail:
energie@service.web.de
* außer an bundeseinheitlichen Feiertagen
Ein Leben ohne Strom ist für die allermeisten von uns wohl undenkbar, wir alle brauchen Licht, wollen kochen, und auch die Unterhaltungselektronik sowie viele weitere Geräte im Haushalt laufen nicht ohne ihn. Allerdings gibt es diesen Strom natürlich nicht umsonst, wir alle werden von einem Stromanbieter mit Energie beliefert, mal vom Grundversorger vor Ort, mal von einem der vielen anderen Anbieter, wobei Letztere oft deutlich günstiger sind.
Abgerechnet wird immer am Ende eines bestimmten Zeitraums, in der Regel nach jeweils 12 Monaten. Die Abrechnung erfolgt über die Stromrechnung, auf der der Zählerstand zu Beginn des Abrechnungszeitraums vom aktuellen Stand abgezogen wird. Daraus ergeben sich der Verbrauch des letzten Jahres und damit die entstandenen Kosten. Von diesen werden die Abschlagzahlungen der letzten 12 Monate abgezogen und der Rest in Rechnung gestellt.
Das klingt im Grunde recht simpel, aber so eine Stromrechnung kann durchaus ihre Tücken haben, was nicht selten zu überhöhten Rechnungsbeträgen führt. Damit Sie nicht über solche Berechnungsfehler stolpern und zu viel bezahlen, haben wir die Inhalte und Besonderheiten einer Stromrechnung einmal genauer für Sie unter die Lupe genommen.
Der Grundpreis gehört zu jedem Stromliefervertrag und jeder Stromabrechnung. Dabei ist es unerheblich, wie viel oder wie wenig Strom Sie verbraucht haben. Er ist also eine Art Grundgebühr und dient dem Ausgleich der Fixkosten, die beim Stromversorger entstehen bzw. entstanden sind. Dazu zählen bspw. die Ablesung des Zählers, die Rechnungsstellung oder andere administrative Tätigkeiten. Die über den Grundpreis abgerechneten Kosten werden großteils nicht vom Stromversorger selbst, sondern vom örtlichen Netzbetreiber festgelegt, und sind für alle Anbieter dieselben.
Hinweis: Handelt es sich um einen besonders günstigen Stromliefervertrag mit niedrigem Verbrauchspreis, so ist der Grundpreis, trotz vorgegebener Beträge, oft deutlich höher als bei einem Vertrag mit höheren Verbrauchskosten.
Der Verbrauchspreis wird in der Einheit ct./kWh, also Cent pro Kilowattstunde, berechnet und gibt an, wie viel eine Kilowattstunde Strom tatsächlich kostet. Dieser Preis variiert von Anbieter zu Anbieter und sollte bei der Entscheidung, einen neuen Stromvertrag abzuschließen oder den Anbieter zu wechseln, natürlich unbedingt berücksichtigt werden. Zu beachten ist dabei auch, wie oben beschrieben, die Höhe des dazugehörigen Grundpreises.
Einige Stromanbieter bieten ihren Kundinnen und Kunden eine Preisgarantie über die gesamte Vertragslaufzeit, in der Regel 24 Monate. Sollten in dieser Zeit die Marktpreise für Energie steigen, wird diese Erhöhung nicht weitergegeben. Bei einigen Anbietern sind auch Änderungen bei Umlagen oder Steuern in einer solchen Preisgarantie enthalten, so dass sich am Verbrauchspreis auch in diesem Fall nichts ändert.
Die Abschlagszahlungen werden bei Neuverträgen meist anhand der Wohnungsgröße und der Anzahl der darin lebenden Personen geschätzt, falls man nicht einen vergleichbaren Verbrauchswert aus der vorherigen Wohnung oder dem Vorjahr angeben kann. Sollte der tatsächliche Verbrauch nach Ablauf der ersten 12 Monate unter der festgelegten Verbrauchsmenge liegen, erhält man eine Rückzahlung vom Stromanbieter und die Abschlagszahlungen für das folgende Jahr werden entsprechend niedriger angesetzt.
Liegt der tatsächliche Verbrauch jedoch über der ursprünglichen Schätzung, kommt es zu einer Nachzahlung und die kommenden Abschlagszahlungen werden höher angesetzt.
Die Berechnung folgt dabei der Formel "Jahresverbrauch in kWh x Arbeitspreis in ct./kWh + jährlicher Grundpreis in €" des vergangenen Jahres. Diese Summe wird dann durch 12 Monate geteilt und ergibt den monatlichen Abschlagsbetrag für das kommende Jahr. Bei einer Preisanpassung kann dieser Abschlag angepasst werden, da sich meist Arbeitspreis und/oder der Grundpreis in der Höhe ändern.
Einige Stromanbieter handhaben die Höhe der Abschlagszahlungen relativ flexibel, sodass diese auch bei Änderungen der Wohnsituation oder der Verbrauchsgewohnheiten schon während einer Abrechnungsperiode angepasst werden können. Zieht bspw. ein neuer Mitbewohner ein oder ein anderer aus, kann dies einfach online, per Post oder Telefon dem Anbieter mitgeteilt werden und die monatlichen Zahlen werden erhöht oder gesenkt, um etwaige Nachzahlungen zu vermeiden.
Es kommt vor, dass einem die jährliche Stromrechnung viel zu hoch oder auch seltsam niedrig vorkommt. In so einem Fall ist der erste Schritt der zum Stromzähler. Hier kann man den aktuellen Zählerstand ablesen und daraufhin mit dem Endstand aus der letztjährigen Rechnung vergleichen. Die Differenz aus beiden Verbrauchszahlen ergibt die Menge Strom, die man in den letzten 12 Monaten verbraucht hat und somit bezahlen muss. Es kann durchaus einmal passieren, dass dem beim Ablesen oder Übertragen der Verbrauchszahlen ein Zahlendreher unterlaufen ist und die ungewöhnlichen Werte dadurch entstanden sind. Nach Überprüfung wird sich kein Stromversorger weigern, die Rechnung entsprechend anzupassen.
Eine weitere Ursache für eine (vermeintlich) fehlerhafte Stromrechnung kann darin liegen, dass die der Rechnung zugrundeliegenden Preise nicht mit den vereinbarten Preisen aus dem Stromliefervertrag entsprechen. Hier gilt es, den Stromliefervertrag unter diesem Gesichtspunkt zu prüfen und mit der Rechnung zu vergleichen. Sollte diese nicht übereinstimmen, genügt meist eine kurze Nachricht an den Versorger, in der Sie gegen die Stromrechnung Widerspruch einlegen, um die Stromrechnung korrigieren zu lassen.
Dieser Schritt empfiehlt sich übrigens auch, wenn einem der Rechnungsbetrag zu niedrig vorkommt, denn dem Versorger wird das mit Sicherheit auch irgendwann auffallen und er wird eine Nachzahlung einfordern.
Sollte eine solche Überprüfung der Stromrechnung zeigen, dass alle angegebenen Werte korrekt sind, bleibt einem nur noch die Möglichkeit, den eigenen Stromverbrauch zu reduzieren, um die Stromkosten zu senken. Dass geht am besten durch die Identifizierung von Stromfressern im Haushalt und ggf. die Anschaffung energiesparsamer Neugeräte sowie ganz allgemein durch einen sparsameren Umgang mit Strom.
Die Kosten für Strom sind, genau wie die für Gas, kein unerheblicher Posten im Haushaltsbudget. In manchen Fällen kann es dabei vorkommen, dass eine der beiden Parteien, Versorger oder Verbraucher, seinen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, sei es z.B. durch Versäumnisse der Verbraucher bei einem Wohnungswechsel, Nichterfüllung von Erstattungen oder Nachzahlungen, Versäumnisse des Versorgers beim Ausstellen oder bei der Korrektur der jährlichen Stromrechnung oder ähnliche Ursachen. Die Einzelheiten hierzu sind unter anderem im Energiewirtschaftsgesetzt EnWG geregelt.
In solchen Fällen entstehen oft Forderungen oder Verpflichtungen für die eine oder die andere Seite. Wann derartige Forderungen verjähren, ist im Gesetz leider nicht abschließend geregelt und eher schwammig formuliert. Grundsätzlich gilt in solchen Fällen jedoch nach § 195 Abs. 1 BGB eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Wann diese Frist in den einzelnen Fällen allerdings beginnt, ist wie schon erwähnt im Gesetz nicht ganz klar festgelegt.
Derartige Probleme sollten Ihnen bei WEB.DE Strom jedoch nicht begegnen. Das Tarifangebot ist hier nicht nur günstig und vielfältig, von Preisgarantie bis hin zu monatlicher Kündbarkeit, sondern vor allem fair. Von der Tarifberatung über Formalitäten und Abwicklung bis hin zu möglichen Reklamationen steht Ihnen unser freundlicher Kundenservice bei allen Fragen und Problemen jederzeit gerne sowohl telefonisch als auch im Online-Kundenportal kompetent zur Verfügung. Hier finden Sie auch Ihre letzte Stromrechnung, können Ihren Abschlag anpassen und Fragen direkt ohne Umwege an unsere Fachbereiche stellen.