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Strompreisbremse - jetzt günstigen Stromtarif sichern

Strompreisbremse

Jetzt günstigen Stromtarif sichern!

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Warum sind die Gas- und Strompreisbremsen notwendig?

Schon zu Beginn des Jahres 2022 war die Lage auf den Energiemärkten sehr angespannt, der Krieg in der Ukraine hat diese Lage drastisch verschärft. Dadurch erlebten wir in Deutschland im Jahresverlauf extreme Preissteigerungen auf den Energiemärkten. Diese wurden durch notwendige Preiserhöhungen der Energieversorger an Haushalte und Unternehmen weitergegeben. Diese erheblichen Mehrbelastungen möchte der Staat mit den Energiebremsen abfedern. Daher deckelt er die Energiepreise für einen gewissen Zeitraum und möchte somit die Volkswirtschaft stabil halten und Existenzen sichern.

Ab wann gelten die Energiepreisbremsen? Muss ich etwas tun, um von den Bremsen zu profitieren?

In Ihrem Geldbeutel spüren die Verbraucherinnen und Verbraucher die Entlastung erstmalig im März 2023, obwohl die vergünstigten Preise bereits per Gesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Hintergrund hierfür ist eine Übergangszeit für die Energieversorger, damit diese die neuen Regelungen in Ihren Systemen verankern können.

Konkret bedeutet dies für Sie: Die Abschläge für Januar und Februar werden Ihnen in gewohnter Höhe belastet. Ab März sinken die monatlichen Abschläge um den Entlastungsbetrag, auch rückwirkend für die beiden Monate Januar und Februar 2023. Hierfür brauchen Sie nichts tun, die Entlastung geschieht automatisch durch Ihren Energieversorger.

Wechseln Sie in 2023 Ihren Anbieter, so benötigt der neue Anbieter per Gesetz Ihre letzte Energieabrechnung, um Ihnen den Entlastungsbeitrag gutschreiben zu können.

Strompreisbremse: Bei welcher Höhe wird ein Preisdeckel gesetzt?

Ziel der Strompreisbremse ist es, die Stromkosten insgesamt zu senken. Diese Senkung soll direkt beim Verbraucher ankommen. Bezüglich der Preisobergrenzen für Strom hat der Gesetzgeber zwei Preise definiert. Diese hängen davon ab, wie hoch der Jahresstromverbrauch des einzelnen Verbrauchers ist:

  • Für Verbraucher mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh pro Jahr gilt ein Preisdeckel von 40 Cent pro Kilowattstunde. Aber nicht für 100 Prozent des Jahresverbrauches, sondern bis zu einer Grenze von 80 Prozent des historischen Jahresverbrauchs. Dieser sogenannte „Basis-Verbrauch“ wird anhand des Jahresverbrauches im Vorjahr bestimmt. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauches bezahlt der Verbraucher den vollen vertraglich vereinbarten Arbeitspreis an seinen Versorger.
  • Für Verbraucher mit einem Stromverbrauch über 30.000 kWh pro Jahr gilt ein Preisdeckel von 13 Cent/kWh. Anders als bei der ersten Verbrauchsstufe, handelt es sich hierbei um einen sogenannten Netto-Arbeitspreis, das bedeutet konkret, dass Kosten für Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen noch hinzukommen. Dieser reduzierte Netto-Arbeitspreis gilt für 70 Prozent des historischen Verbrauchs, im Normalfall gemessen am Vorjahr. Für darüberhinausgehende Strommengen, zahlt auch diese Verbrauchsgruppe den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Gaspreisbremse: Wie werden Gaskunden entlastet?

Ebenso wie bei der Strompreisbremse, unterscheidet das Gesetz auch bei Erdgas zwei Verbrauchsstufen:

  • Für Kunden, die weniger als 1,5 Mio. kWh Erdgas pro Jahr verbrauchen gilt ein Preisdeckel von 12 ct./kWh Erdgas. Hier sind alle Steuern, Abgaben, Netzentgelte und Umlagen bereits enthalten. Dieser Preis wird per Gesetz für 80 % des Vorjahresgasverbrauches angesetzt. Für die übrigen verbrauchten Gasmengen gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis, welcher höher ist.
  • Für Kunden, die mehr als 1,5 Mio. kWh Erdgas pro Jahr verbrauchen, wird der Preis bei 7ct./kWh gedeckelt und zwar für 70 % des Vorjahresverbrauchs. Hier sind Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte nicht enthalten. Es handelt sich um einen sogenannten „Netto-Arbeitspreis“.

Mein vertraglich fixierter Arbeitspreis liegt unter den Preisdeckeln, profitiere ich auch vom Preisdeckel?

Liegt ihr aktueller Arbeitspreis Ihres Strom- oder Gasliefervertrages unter den Preisobergrenzen, können Sie sich glücklich schätzen, denn dann profitieren Sie weiterhin von sehr günstigen Preisen und alles bleibt wie bisher. Sollte Ihr Anbieter den Arbeitspreis im Laufe des Jahres 2023 über die gesetzlich vorgeschriebenen Preisobergrenzen - 40 ct./kWh brutto bzw. 13 ct./kWh netto für Strom und 12 ct./kWh brutto für Erdgas - erhöhen, greift die Preisbremse auch für Sie.


Um Ihren Geldbeutel zu schonen, lohnt es sich trotzdem Energie einzusparen. Tipps und Tricks hierzu finden Sie hier: Zu den Energiespartipps für Strom und für Gas

Worin liegt der Anreiz noch den Anbieter zu wechseln?

Im ersten Augenblick scheint ein Anbieterwechsel in Zeiten der Preisbremsen keinen Sinn zu ergeben. Bei genauer Betrachtung jedoch lässt sich feststellen, dass der reduzierte Arbeitspreis an Bedingungen geknüpft ist. So gilt dieser wie oben beschrieben nicht für 100 % des Jahresverbrauches. Ein Teil der Menge wird zu den vertraglich vereinbarten Konditionen berechnet. Daher ist es hier für die Höhe Ihrer Gesamtenergiekosten ausschlaggebend, ob Sie aktuell einen Energievertrag mit hohen oder niedrigen Arbeitspreisen haben. Hier können bereits wenige Cent ausschlaggebend für bares Geld sein.

Die Preisdeckel sind aktuell auf ein Jahr begrenzt, im Anschluss gelten wieder die individuell vertraglich vereinbarten Arbeitspreise, die Sie mit Ihrem aktuellen Versorger vereinbart haben. Hat man diese Regelung im Hinterkopf, überlegt man nicht zwei Mal sich rechtzeitig in 2023 einen Versorger mit dauerhaft günstigen Preisen, im Idealfall einer Preisgarantie, zu suchen.

Nutzen Sie außerdem die Chance neben einer Preisgarantie bei einem Wechsel eine attraktive Wechselprämie abzustauben. Sichern Sie sich günstige Strompreise und einen 50 € Shopping-Gutschein beim Tarif WEB.DE Strom Kombi und schlagen Sie somit zwei Fliegen mit einer Klappe. Für günstige Erdgaspreise bietet WEB.DE den beliebten Gas Bonus Tarif an, dieser überrascht mit einem attraktiven Neukundenbonus. Jetzt entdecken und langfristig günstige Preise sichern!