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Schon zu Beginn des Jahres 2022 war die Lage auf den Energiemärkten sehr angespannt, der Krieg in der Ukraine hat diese Lage drastisch verschärft. Dadurch erlebten wir in Deutschland im Jahresverlauf extreme Preissteigerungen auf den Energiemärkten. Diese wurden durch notwendige Preiserhöhungen der Energieversorger an Haushalte und Unternehmen weitergegeben. Diese erheblichen Mehrbelastungen möchte der Staat mit den Energiebremsen abfedern. Daher deckelt er die Energiepreise für einen gewissen Zeitraum und möchte somit die Volkswirtschaft stabil halten und Existenzen sichern.
In Ihrem Geldbeutel spüren die Verbraucherinnen und Verbraucher die Entlastung erstmalig im März 2023, obwohl die vergünstigten Preise bereits per Gesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Hintergrund hierfür ist eine Übergangszeit für die Energieversorger, damit diese die neuen Regelungen in Ihren Systemen verankern können.
Konkret bedeutet dies für Sie: Die Abschläge für Januar und Februar werden Ihnen in gewohnter Höhe belastet. Ab März sinken die monatlichen Abschläge um den Entlastungsbetrag, auch rückwirkend für die beiden Monate Januar und Februar 2023. Hierfür brauchen Sie nichts tun, die Entlastung geschieht automatisch durch Ihren Energieversorger.
Wechseln Sie in 2023 Ihren Anbieter, so benötigt der neue Anbieter per Gesetz Ihre letzte Energieabrechnung, um Ihnen den Entlastungsbeitrag gutschreiben zu können.
Liegt ihr aktueller Arbeitspreis Ihres Strom- oder Gasliefervertrages unter den Preisobergrenzen, können Sie sich glücklich schätzen, denn dann profitieren Sie weiterhin von sehr günstigen Preisen und alles bleibt wie bisher. Sollte Ihr Anbieter den Arbeitspreis im Laufe des Jahres 2023 über die gesetzlich vorgeschriebenen Preisobergrenzen - 40 ct./kWh brutto bzw. 13 ct./kWh netto für Strom und 12 ct./kWh brutto für Erdgas - erhöhen, greift die Preisbremse auch für Sie.
Um Ihren Geldbeutel zu schonen, lohnt es sich trotzdem Energie einzusparen. Tipps und Tricks hierzu finden Sie hier: Zu den Energiespartipps für Strom und für Gas