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Ohne Strom läuft in der Wohnung oder dem Eigenheim nichts. Der Zugang wird von Staatsseite als so wichtig anerkannt, dass er gesetzlich geregelt ist. Somit ist eine Grundversorgung für jeden Bundesbürger garantiert. Keineswegs aber hat der Energielieferant seinen Kunden das preiswerteste Angebot zu machen. Deshalb ist es immer eine Überlegung wert, nicht in der Grundversorgung zu bleiben, sondern seinen Strom dort zu kündigen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln..
In Zusammenhang mit der allgemeinen Energieversorgung durch Strom und Gas fällt häufig auch der Begriff Grundversorgung. Darüber soll garantiert werden, dass jeder Haushalt unabhängig vom Standort mit Strom und Gas versorgt wird. Dafür muss vor Ort ein Energieunternehmen festgelegt werden, das die Rolle des Energielieferanten übernimmt – üblicherweise dasjenige, das die meisten Kunden im öffentlichen Raum mit Strom und Gas versorgt.
Gesetzlich geregelt ist die Grundversorgung in §36 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Idee dahinter ist, allen Haushalten in Deutschland einen angemessenen Preis für Strom oder Gas zu bieten – selbst wenn sie dezentral liegen und sich die Versorgung aus wirtschaftlicher Sicht für das Energieunternehmen oder den Staat nicht lohnt.
Gegenüber seinen Kunden muss der Grundversorger verschiedene Verpflichtungen einhalten. Demnach muss die Grundversorgung zu bestimmten allgemeinen Bedingungen stattfinden. Diese werden im sogenannten Grundversorgungsvertrag festgehalten. Zu den Bestimmungen gehören der Umfang bzw. die Art der Versorgung sowie die Pflichten, Rechte und Aufgaben des Grundversorgers.
Ein wichtiger Aspekt ist die Abrechnung inklusive Preisen und zeitlichen Intervallen. Die Preise sind bei der Grundversorgung festgelegt. Sie bestehen aus einem fixen Grundpreis und einem Arbeitspreis, der vom Verbrauch abhängig ist. Ein weiterer elementarer Aspekt der allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung enthält Regelungen, wie der Strom zu kündigen ist.
Außerdem ist der Grundversorger zur Transparenz verpflichtet. Das heißt, dass die Bedingungen und Preise der Öffentlichkeit jederzeit zugänglich sein müssen, zum Beispiel über die Website des Energielieferanten.
Wenn man in Deutschland den Stromanbieter wechseln möchte, schreibt der Gesetzgeber vor, dass der neue Energielieferant die Kündigung für den alten Stromanbieter übernehmen muss. Anders verhält es sich, wenn aufgrund eines Sonderkündigungsrechts gekündigt wird. Dieses besteht, wenn ein Anbieter eine Strompreiserhöhung vornimmt oder seine Vertragsbedingungen ändert.
Nach dem Gesetz müssen Kunden darüber sechs Wochen im Voraus schriftlich informiert und auf ihr außerordentliches Kündigungsrecht hingewiesen werden. Ähnlich sieht es bei der Grundversorgung aus. Laut der Grundversorgungsordnung sind bestehende Verträge mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zu kündigen. Ansonsten beträgt die Kündigungsfrist bei einem unabhängigen Stromanbieter bis zu drei Monate.
Zwar besagt die Grundversorgung in Deutschland, dass jeder Haushalt mit Strom versorgt werden muss. Allerdings hat der Energiebetreiber in bestimmten Fällen und Situationen das Recht, die Versorgung zu beenden. Zum einen, wenn der Kunde sich nicht korrekt verhält und beispielsweise den Zähler manipuliert hat. Zum anderen, wenn die Stromrechnung nicht bezahlt wird. Letzteres ist der häufigste Grund, weshalb Grundversorger die Grundversorgung mit Strom kündigen.
Allerdings darf der Energielieferant das nur, wenn der Kunde seine Beträge über einen längeren Zeitraum hinweg nicht bezahlt hat. Außerdem darf die Grundversorgung mit Strom erst nach einer Kündigungsfrist von zwei Wochen abgestellt werden, sodass der Kunde noch genügend Zeit hat, die ausstehenden Beträge zu bezahlen. Ein Ausnahmefall ist dann gegeben, wenn der Grundversorger den Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen auflöst. Dafür muss er allerdings besonders gute Gründe vorlegen.
Dank der Liberalisierung des Energiemarktes ist die Auswahl an unterschiedlichen Energielieferanten groß. Haben Sie einen Versorger mit günstigeren Tarifen und besseren Konditionen gefunden, können Sie aus der Grundversorgung zu diesem wechseln. Allerdings sind neben der zweiwöchigen Kündigungsfrist weitere Dinge zu beachten.
Grundsätzlich muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Der Grundversorger muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen bestätigen. In der Regel bietet der neu gewählte Energieversorger an, alle wichtigen Formalitäten für Sie zu übernehmen. Dafür benötigt er lediglich eine Vollmacht von Ihnen. Damit bei Ihrem Wechsel von der Grundversorgung mit Strom zu einem anderen Anbieter innerhalb der Kündigungsfrist alles klappt, sollten Sie immer prüfen, ob alle Vorgänge korrekt abgewickelt werden.
Sparen Sie langfristig Geld und wechseln Sie zu einem unabhängigen Stromanbieter wie WEB.DE. Neben attraktiven Wechselprämien bietet Ihnen WEB.DE auch Produkte mit Preisgarantie ohne versteckte Kosten. Und das Beste: Aus der Grundversorgung beträgt Ihre Kündigungsfrist nur 2 Wochen. Wählen Sie einen Tarif bei WEB.DE Strom wie z.B. den Tarif WEB.DE Strom Basic aus, füllen Sie das Datenformular aus und um den Rest kümmert sich WEB.DE. Dabei werden Ihre Daten vertraulich nach dem Deutschen Datenschutz behandelt, das bestätigt auch der TÜV.