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Gaspreisvergleich: Wechseln, wenn die Preise steigen

Ihr Anbieter erhöht schon wieder die Gaspreise? Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Zwar sind sich deutsche und europäische Gerichte noch nicht in jedem Detail einig, insgesamt haben sie aber in den letzten Jahren die Rechte von Gaskunden stetig gestärkt. Wir verraten, worauf es beim Gasanbietervergleich ankommt und wie Sie schnell aus Ihrem überteuerten Tarif aussteigen.

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Die Wahl des Gasanbieters

Grundsätzlich haben Verbraucher zwei Möglichkeiten, sich mit Gas beliefern zu lassen: im Rahmen der sogenannten Grundversorgung oder nach eigener Wahl eines alternativen Anbieters.

Das Energiewirtschaftsgesetz sieht eine flächendeckende Grundversorgung aller Haushalte mit Gas und Strom vor. Der Grundversorger ist immer das Unternehmen, das die meisten Haushalte im jeweiligen Netzgebiet mit Gas oder Strom beliefert. Das bedeutet: Auch wer sich nicht selbst um einen Gasanbieter kümmert, wird (genau wie auch beim Strom) dennoch beliefert. Allerdings ist die Grundversorgung in der Regel teurer. Wer Gaspreise vergleicht, bemerkt: Wettbewerber machen meist die bei Weitem günstigeren Angebote. Mit den Gastarifen von WEB.DE sparen Sie bares Geld. Auf Wunsch bekommen Sie sogar eine attraktive Prämie wie zum Beispiel das neueste iPad oder einen Smart-TV dazu.

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Beim Gasanbietervergleich haben Verbraucher heute die Qual der Wahl: Nachdem die großen Konzerne sogar nach der Liberalisierung des Gasmarktes Ende der 1990er-Jahre eine Zeit lang nur wenige Konkurrenten hatten, wurde der Handel in den letzten Jahren immer dynamischer. Der verstärkte Wettbewerb führte zu sinkenden Erdgaspreisen an den Energiebörsen. Trotzdem klagen Verbraucher immer wieder über intransparente Gaspreiserhöhungen. Wie kommt es dazu?

Gaspreiserhöhungen: Das sagt die Rechtsprechung

Zwar haben der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof 2014 und 2015 Urteile gefällt, die Preiserhöhungen aus Profitgründen untersagen und die Gasversorger verpflichten, Preisanpassungen zu begründen und rechtzeitig anzukündigen. Ganz eindeutig ist die Rechtsprechung hierzu jedoch noch nicht. Und so können Gasanbieter unter Umständen noch immer fragwürdige Preiserhöhungen vornehmen.

Tatenlos zusehen müssen Verbraucher indes nicht: Gegen ungerechtfertigte Preiserhöhungen kann Widerspruch eingelegt werden; zudem erleichtert ein Sonderkündigungsrecht in vielen Fällen den Vertragsausstieg.

Wann ist die Erhöhung der Gaspreise ungerechtfertigt?

Kündigt Ihr Gasanbieter eine Preisanpassung an, so muss es sich nicht zwingend um eine unrechtmäßige Erhöhung des Gaspreises handeln: Wenn der Staat die Energiesteuer und Konzessionsabgaben anhebt, dürfen Gasversorger diese Belastung laut Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) an Kunden weitergeben. Bei sinkenden Steuern und Abgaben sind sie im Gegenzug verpflichtet, die Gaspreise für Endverbraucher nach unten zu korrigieren. Preisanpassungen treten jeweils zum Monatsanfang in Kraft.

Bei einer Preiserhöhung dieser Art sollten Sie dennoch wachsam sein, ob sich Ihr Anbieter auf die Weitergabe der Mehrkosten beschränkt oder ob er die Gelegenheit nutzt, eine zusätzliche Preiserhöhung zu seinem Vorteil vorzunehmen – gegen Letztere dürfen Sie Widerspruch einlegen oder Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

Eine natürliche Preissteigerung entsteht auch dann, wenn sich der Preis für Erdgas an der Energiebörse erhöht, etwa weil nur kleinere Mengen verfügbar sind oder weil die Konkurrenz beim Einkauf groß ist. Sinken die Erdgaspreise auf dem Weltmarkt, doch Ihr Anbieter erhöht trotzdem die Preise? Dies ist nicht zulässig: Machen Sie auch hier von Ihrem Widerspruchs- und Sonderkündigungsrecht Gebrauch.

Grundsätzlich gilt: Der Gasanbieter darf die Preise nicht erhöhen, wenn er in seinem Vertrag nicht transparent macht, wann, wie und warum es zu Anpassungen des vereinbarten Tarifs kommen kann.

Welche Fristen sind zu beachten?

Nach der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) muss der Anbieter Preisänderungen öffentlich ankündigen und dem Kunden vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung eine Benachrichtigung per Post schicken. Wenn Sie mit der Erhöhung des Gaspreises nicht einverstanden sind, den Anbieter jedoch nicht wechseln wollen, legen Sie Widerspruch ein. Damit einhergehend können Sie Ihre Abschlagszahlungen eigenständig weiterhin in der ursprünglich vereinbarten Höhe leisten – rechnen Sie jedoch damit, dass Ihr Anbieter zunächst auf der Preiserhöhung beharrt.

Einfacher als ein Widerspruch kann die Anwendung des Sonderkündigungsrechts sein: Verstößt die Preissteigerung gegen deutsches oder europäisches Recht, haben Sie zwei Wochen Zeit, Ihren Gasvertrag außerordentlich zu kündigen. Wenn Sie vom Grundversorger beliefert werden, können Sie übrigens jederzeit mit einer Zweiwochenfrist kündigen.

Auch wenn Sie die Sonderkündigungsfrist nach der Erhöhung verpasst haben, lohnt es sich, einen Gaspreisvergleich bei verschiedenen Anbietern durchzuführen. Wann und mit welcher Kündigungsfrist Sie aus Ihrem Vertrag aussteigen können, hängt vom Anbieter und vom gewählten Tarif ab.

Gaspreisvergleich: So finden Sie den besten Anbieter

Beim Gaspreisvergleich spielt nicht nur der pro Kilowattstunde (kWh) angegebene Verbrauchs- bzw. Arbeitspreis eine Rolle: Zusätzlich zahlen Sie unabhängig von Ihrem Energiebedarf eine monatliche Grundgebühr, die Sie bei Ihrem Vergleich von Gasanbietern dringend berücksichtigen sollten. Ein Gaspreisrechner, in den Sie Ihren voraussichtlichen Gasverbrauch und Ihr Liefergebiet eingeben, hilft Ihnen dabei, Ihren tatsächlichen Bedarf abzuschätzen: So kann sich ab einem gewissen Verbrauchsvolumen eine hohe Grundgebühr bei niedrigen kWh-Preisen rechnen. Im Umkehrschluss lohnt sich je nach Haushaltsgröße auch das umgekehrte Modell mit einer vergleichsweise niedrigen Grundgebühr bei höherem Verbrauchspreis.

Achten Sie beim Gasanbietervergleich auch immer auf die Laufzeiten der Tarife und daran gebundene Vereinbarungen. So kann es etwa sein, dass der Verbrauchspreis zunächst günstig ist, nach Ablauf einer bestimmten Zeit jedoch steigt.

Viele Anbieter haben einen Kündigungsservice: So müssen Sie lediglich einen Vertrag mit Ihrem neuen Gasversorger abschließen; er kümmert sich daraufhin um die fristgerechte Kündigung bei Ihrem alten Anbieter und einen nahtlosen Übergang zur neuen Belieferung. Wenn Sie aufgrund einer ungerechtfertigten Preiserhöhung den Anbieter wechseln möchten, sollten Sie sich jedoch selbst um die Kündigung kümmern, um sicherzugehen, dass Ihr bisheriger Anbieter diese innerhalb der zweiwöchigen Sonderkündigungsfrist erhält.

Rechnen Sie bei einer selbstständigen Kündigung einige Wochen Vorlaufzeit mit ein, die Ihr neuer Anbieter benötigt, um Sie beliefern zu können. Eine Versorgungslücke entsteht nicht; schließlich sind Sie durch die Grundversorgung abgesichert. Dennoch empfiehlt sich ein nahtloser Übergang zum neuen Vertrag, damit keine unnötigen Kosten anfallen.

Und zu guter Letzt: Vergleichen Sie Gaspreise regelmäßig, am besten mehrmals im Jahr. So können Sie auf Preissteigerungen schnell reagieren und durch den schnellen Anbieterwechsel bei unfairen Preiserhöhungen beträchtliche Summen sparen.

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