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Seit Januar gibt es die von der Bundesregierung im Klimaschutzprogramm festgeschriebene Kohlenstoffsteuer, kurz CO2-Steuer. Sie gilt für die Brennstoffe Heizöl, Benzin, Diesel und Gas. Die genannte Steuer bezieht sich konkret auf den Kohlenstoffdioxid-Ausstoß, der durch die Verbrennung dieser Stoffe verursacht wird.
Hintergrund ist, wie sich jeder denken kann, das brandaktuelle Thema Klimawandel. Das Kohlenstoffdioxid in der Atmosphäre ist der Hauptauslöser der gefährlichen Erderwärmung. Dabei wird die Sonneneinstrahlung auf die Erde durch das CO2 nicht mehr ausreichend über die Atmosphäre zurückgestrahlt, sondern erneut zurück auf die Erde reflektiert.
Durch die CO2-Steuer sollen sowohl Privatpersonen sowie die Industrie im weitesten Sinne dazu angehalten werden, den Verbrauch oben genannter Brennstoffe zu reduzieren. Geeignete Maßnahmen wären beispielsweise, weniger Autos mit Verbrennungsmotoren zu nutzen, überhaupt weniger Auto zu fahren oder auf Elektroantrieb zu setzen bzw. im gewerblichen Bereich die Produktion auf erneuerbare Energiequellen umzustellen.
Bei der CO2-Steuer handelt es sich aus klimapolitischer Sicht nicht um eine Mengenlösung, sondern vielmehr um eine Preislösung.
Bei einer Mengenlösung wird festgelegt, wieviel CO2 man in einem bestimmten Zeitraum ausstoßen darf, also um eine absolute Beschränkung der erlaubten Menge, die nicht überschritten werden darf.
Bei der vorliegenden Preislösung hingegen ist der Unterschied, dass der Verbrauch und damit die verbundenen Emissionen von Anfang an mit einer Steuer belegt werden.
Die Kosten der CO2-Steuer werden über die Heizkostenabrechnung beglichen. Die Verteilung dieser Kosten auf Vermieter und Mieter ist gesetzlich geregelt. Handelt es sich bei der Heizungsanlage um eine Gemeinschaftsanlage, wird der Preisbestandteil über die Nebenkostenabrechnung an den Mieter verrechnet. Hat jeder Mieter seine eigene Heizung und somit seinen eigenen Gasversorger, bekommt er die CO2 Steuer über die Jahresrechnung seines Energieversorgers belastet und kann diese anteilig ggü. seinem Vermieter geltend machen.
Die CO2 Steuer auf das Verbrennen fossiler Brennstoffe im Wohnbereich wird bislang alleine von den Mieterinnen und Mietern getragen. Zu deren Entlastung wurde nun beschlossen, diese Kosten nach einem Zehn-Stufen-Modell zwischen Vermietern und Mietern aufzuteilen, um Letztere bei den ohnehin steigenden Energiekosten zu entlasten.
Das genannte Zehn-Stufen-Modell soll sich dabei nach dem energetischen Zustand der Immobilie richten, abhängig von der Menge CO2, die pro Quadratmeter Wohnfläche ausgestoßen wird.
In der für den Vermieter günstigsten Stufe 1, bei der die Emission von CO2 höchstens 12 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter beträgt, wird die CO2 Steuer alleine vom Mieter getragen. Je höher die Emission dagegen ausfällt, desto höher steigt die Beteiligung des Vermieters. Demnach trägt dieser in der höchsten Stufe 10 bei einer Emission von mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter 90 % der Steuer, auf den Mieter entfallen dann nur noch 10 %.
Einen Überblick über die einzelnen 10 Stufen, abhängig von der jährlichen CO2-Emission pro Quadratmeter, zeigt folgende Tabelle:
CO2 - Ausstoß/qm
Anteil Vermieter
Anteil Mieter
<12 kg
0 %
100 %
12 kg bis 17 kg
10 %
90 %
17 kg bis 22 kg
20 %
80 %
22 kg bis 27 kg
30 %
70 %
27 kg bis 32 kg
40 %
60 %
32 kg bis 37 kg
50 %
50 %
37 kg bis 42 kg
60 %
40 %
42 kg bis 47 kg
70 %
30 %
47 kg bis 52 kg
80 %
20 %
> 52 kg
95 %
5 %
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Neben der oben genannten Entlastung für den Vermieter ist demnach das wichtigste Ziel dieser Maßnahme, dass vermietende Haus- und Wohnungseigentümer dazu motiviert werden, ihre Immobilie energetisch zu sanieren. Das kann durch eine bessere Abdämmung von Fenstern und Wänden, durch den Einbau effizienterer Heizungsanlagen oder durch andere Maßnahmen geschehen.
Allerdings besteht dabei die Gefahr, dass die durch die CO2-Steuer und ggf. auch die Sanierung entstehenden Kosten vom Vermieter auf den Mietpreis umgelegt werden, was die finanzielle Entlastung natürlich deutlich schmälern würde.
Die Beteiligung der Vermieter an den Kosten für die CO2-Steuer tritt am 01.01.2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt, tragen die Vermieter ihren Anteil, der sich nach dem oben beschriebenen Zehn-Stufen-Plan richtet. Liegt die CO2-Emission unter 12 Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche (Stufe 1), ist er also von der Beteiligung gänzlich befreit.
Wie hoch die CO2-Steuer insgesamt ausfällt, richtet sich nach Wohnfläche und Verbrauch. Die durchschnittlichen Mehrkosten, die dadurch entstehen, sowohl bei Heizöl wie bei Erdgas, veranschaulicht beispielhaft folgende Tabelle:
Wohnfläche
Heizölverbrauch
Kosten/Jahr
davon CO2-Steuer
30 qm Wohnung
480 l
364,22 €
38,76 €
50 qm Wohnung
680 l
607,04 €
64,60 €
90 qm Wohnung
1.224 l
1.029,66 €
116,28 €
120 qm Wohnung
1.632 l
1.456,89 €
155,04 €
150 qm Reihenhaus
2.040 l
1.821,11 €
193,80 €
160 qm Einfamilienhaus
2.176 l
1.942,52 €
206,72 €
Wohnfläche
Erdgasverbrauch
Kosten/Jahr
davon CO2-Steuer
30 qm Wohnung
2.200 kWh
268,62 €
15,40 €
50 qm Wohnung
5.000 kWh
610,50 €
35,00 €
90 qm Wohnung
10.600 kWh
1.294,26 €
74,20 €
120 qm Wohnung
14.400 kWh
1.758,24 €
100,80 €
150 qm Reihenhaus
18.000 kWh
2.197,80 €
126,00 €
160 qm Einfamilienhaus
20.000 kWh
2.442,00 €
140,00 €
Quelle: www.ratgeber.immowelt.de
Eine Sanierung kann sich in zweierlei Hinsicht lohnen. Zum Ersten sinkt durch den verringerten Ausstoß von CO2 in die Atmosphäre die Energiebilanz, damit die Gesamthöhe der CO2-Steuer und folglich auch der prozentuale Anteil des Vermieters.
Zweitens kann sich der Wert einer Immobilie durch eine verbesserte Energiebilanz durchaus erhöhen, wodurch der Vermieter wiederum profitieren kann.
Zuguterletzt geht bei einer Sanierung ja nicht nur um Geld, sondern auch um den Umweltschutz und darum, einen Anteil zur Verringerung der CO2-Emissionen zu leisten.