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Was bedeutet Messstellenbetreiber?

Ein Messstellenbetreiber ist letztlich eine Art Mittelsmann zwischen den Verbrauchsstellen (Haushalten und Unternehmen) und den Stromversorgern. Er ist vor allem dafür verantwortlich, die Zählerstände zu erfassen und sie an den Versorger/Netzbetreiber zu übermitteln, sodass eine korrekte Abrechnung über den Verbrauch erstellt werden kann, übernimmt darüber hinaus aber auch den Einbau, den Betrieb, die Messung, die Ablesung und die Wartung des Messsystems.

Bis vor einigen Jahren wurden diese Aufgaben ausschließlich vom lokalen Netzbetreiber übernommen, mittlerweile hat sich dieser Markt jedoch dem Wettbewerb geöffnet und ein Wechsel des Messstellenbetreibers ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auf die weiter unter eingegangen wird.

Messstellenbetreiber - zusammengefasst:

  • Messstellenbetreiber ist zuständig für die Ablesung des Stromverbrauchs
  • Bis vor Kurzem grundsätzlich der örtliche Netzbetreiber
  • Mittlerweile u.U. am freien Markt wählbar, mehr Wettbewerb statt Monopol
  • Kümmert sich neben Ablesung auch um Installation und Wartung

Kann man seien Messstellenbetreiber wechseln?

Durch die Aufhebung der oben erläuterten Monopolstellung der Netzbetreiber hat sich der Markt geöffnet, wodurch mehr Wettbewerb entstanden ist. Ein Wechsel kann sich für Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch vor allem in günstigeren Preisen niederschlagen. 

Allerdings ist ein solcher Wechsel des Messstellenbetreibers nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich.

Voraussetzung 1: analoger oder digitaler Stromzähler

Grundvoraussetzung für einen Wechsel des Messstellenbetreibers ist, dass es sich um einen digitalen Stromzähler (Smart Meter) handelt. Mit analogen Geräten ist ein solcher Wechsel nicht möglich.

Voraussetzung 2: Eigentum oder Miete?

Wer in einer eigenen Immobilie wohnt, kann einen solchen Wechsel problemlos vornehmen, in diesem Fall sind keine Genehmigungen erforderlich.
Wohnt man jedoch zur Miete, ist die Vermieterin bzw. der Vermieter für die Auswahl des Messstellenbetreibers zuständig. Wer folglich den Betreiber wechseln möchte, ist binden auf eine Genehmigung des Eigentümers angewiesen.

Voraussetzung 3: Gibt es überall alternative Messstellenbetreiber?

Da der Markt für wettbewerbliche Messstellenbetreiber gegenwärtig noch recht überschaubar ist, kann es sein, dass für den betreffenden Wohnort noch kein alternativer Dienstleister zur Verfügung steht. Hier kann ein Blick ins Branchenbuch oder eine Online-Recherche für Überblick sorgen.
Sollte man dort nicht fündig werden, kann man sich auch bei seinem Energieversorger erkundigen, der diese Aufgabe bisher übernommen hat.

Wie ermittelt man seinen Messstellenbetreiber?

Hat man seinen Messstellenbetreiber noch nie gewechselt, übernimmt grundsätzlich der Energieversorger diese Aufgabe. Wer sich jedoch nicht sicher ist, ob das für die eigene Messstelle noch zutrifft, kann sich direkt beim Versorger danach erkundigen.

Wie wird diese Dienstleistung abgerechnet und was kostet sie?

Bei einem Wechsel vom grundzuständigen zu einem wettbewerblichen Betreiber liegt die Entscheidung, wer die Kosten für die Dienstleistung abrechnet, grundsätzlich beim Netzbetreiber/Versorger. Übergibt er diese Abrechnung an den neuen Betreiber, sollte man anfangs prüfen, ob die Kosten auch tatsächlich nicht mehr auf der Stromrechnung, sondern gesondert aufgeführt werden.

Wie hoch die Kosten für diese Dienstleistung bislang ausfallen, kann man der letzten Stromrechnung entnehmen, auf der dieser Posten separat ausgewiesen ist. Da die Dienstleistung an sich auch bei einem Wechsel die gleiche bleibt, ist natürlich dieser Preis der größte Entscheidungsfaktor für oder gegen einen Wechsel des Betreibers.