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Umzug leicht gemacht

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Checkliste Umzug – das gilt es zu beachten

Ein bevorstehender Wohnungswechsel bedeutet nicht nur, die alte Wohnung einzupacken, alles in die neue Wohnung zu transportieren und dort wieder auszupacken. Bis es soweit ist, gibt es zahlreiche Dinge zu beachten und zu erledigen. Daher ist es wichtig, sich einen sorgfältigen Umzugsplan zurechtzulegen. Dabei spielt besonders das richtige Timing eine große Rolle. Mietverträge haben Kündigungsfristen, die Ummeldung beim Energieversorger oder des Telefons sollte rechtzeitig erfolgen, ausreichend Umzugskartons sowie Umzugshelfer und vieles mehr muss organisiert werden. 

Um bei all dem nicht den Überblick zu verlieren und an alles zum richtigen Zeitpunkt zu denken, sind die einzelnen Schritte in den folgenden Checklisten für den Umzug chronologisch aufgeführt.

Umzug planen mit Checkliste − 3 Monate vor dem Umzug

Liste mit 3 Schritten und Haken
  • Neuen Mietvertrag gut durchlesen 
    Hat man eine neue Wohnung gefunden, sollte man sich den neuen Mietvertrag genau durchlesen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Erst nach diesem Check sollte er unterschrieben werden. 
  • Alten Mietvertrag kündigen 
    Mietverträge haben in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten bis Monatsende. Nach Möglichkeit sollte man den alten Vertrag daher genau diese drei Monate vor Beginn des neuen Vertrags kündigen, um doppelte Mietzahlungen zu vermeiden. 
  • Nachmieter suchen 
    Wenn es zeitlich möglich ist, sucht man sich in der Regel selbst einen Nachmieter. Dadurch kann die oben erwähnte Drei-Monats-Frist entsprechend verkürzt werden. 
  • Renovierung planen 
    In manchen Mietverträgen ist vereinbart, dass die Wohnung bei Auszug renoviert werden muss. In anderen Verträgen werden diese Renovierungsarbeiten bei Einzug von den neuen Mietern erledigt. Je nach Vertrag, sollte man dafür unbedingt Zeit und Geld einplanen.  
  • Mietkaution überweisen 
    Die Kaution für die neue Wohnung sollte ebenfalls schon 3 Monate vor dem Umzug an den neuen Vermieter oder die neue Vermieterin überwiesen werden. Alternativ kann die Mietkaution oft auch in Form einer Kautionsbürgschaft über die Bank hinterlegt werden. 
  • Übergabetermine absprechen 
    Sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung sollten rechtzeitig Übergabetermine vereinbart werden. Bei diesen Übergaben ist es wichtig, alles schriftlich festzuhalten, denn die Kosten für etwaige Schäden an der Wohnung werden über die Mietkaution gedeckt. 

komplette Checkliste als PDF

Checkliste Umzug – 2 Monate vor dem Umzug

  • Gas- und Stromanbieter wechseln oder informieren 
    Auch Gas- und Stromanbieter müssen natürlich über den Umzug informiert werden. So ein Umzug ist oft auch eine gute Gelegenheit, wenn man schon länger den Stromanbieter kündigen oder Stromanbieter wechseln möchte. Dadurch lassen sich gerade bei der aktuellen Marktentwicklung oft viele Kosten einsparen. Gleiches gilt neben Strom natürlich auch dann, wenn man den Gasanbieter wechseln möchte. 
  • Internet- und Telefonanbieter informieren 
    Was für Strom und Gas gilt, trifft auch auf den Internet- und/oder Telefon-Vertrag zu. Auch hier kann man durch einen Wechsel ordentlich Geld sparen. 
  • Möbel und Co. ausmisten 
    Ein Umzug ist auch eine gute Gelegenheit, sich von überflüssigen Möbeln und anderen Dingen zu trennen. Was man selbst nicht mehr benötigt oder benutzt, kann verschenkt, gespendet oder verkauft werden. 
  • Kinderbetreuung organisieren 
    Falls Kinder im Haushalt leben, ist es geschickt, wenn man sich rechtzeitig um deren Betreuung während des Umzugs kümmert. 
  • Sonderurlaub beantragen 
    In vielen Arbeitsverträgen gibt es zu besonderen Anlässen einen Tag Sonderurlaub, unter anderem auch für einen Umzug. Dieser Sonderurlaub sollte beim Arbeitgeber ebenfalls rechtzeitig beantragt werden. 
  • Umzugsorganisation planen 
    Eine wichtige Frage ist, ob man den Umzug privat mit Freunden und Bekannten oder mithilfe eines Umzugsunternehmens durchführt. Für die Kosten eines solchen Unternehmens ist das Volumen des Hausrats inkl. der Möbel ausschlaggebend. Bei einem privat organisierten Umzug ist entscheidend, ob man alles in PKWs transportieren kann oder unter Umständen einen Liefer- oder Lastwagen anmieten muss. In beiden Fällen empfiehlt es sich, für den Umzugstag sowohl vor der alten als auch vor der neuen Wohnung Halteverbote einzurichten. 
  • Quittungen aufbewahren  
    Schon jetzt sollte man außerdem damit beginnen, alle Quittungen und Rechnungen zu sammeln, die in Zusammenhang mit dem Umzug stehen. Diese Kosten lassen sich in der Regel von der Steuer absetzen. 

Umzug Checkliste – zwei Wochen vor dem Umzug

  • Umzugskartons besorgen 
    Damit man neben den Möbeln alles transportieren kann, benötigt man ausreichend Umzugskartons. Diese kann man entweder kaufen oder leihen. Beim Bepacken der Umzugskartons sollte man dann darauf achten, nicht in einen Karton nur Bücher, in den anderen nur Kleidung zu packen. Vielmehr sollte man die Gewichtsverteilung berücksichtigen, also z.B. halb Bücher, halb Kleidung. Die Trägerinnen und Träger werden sich darüber freuen. 
  • Kartons beschriften 
    Um nach dem Umzug noch zu wissen, was in welchem Karton ist, sollte man jeden Karton beschriften. Damit die Umzugshelferinnen und -helfer die Kartons auch gleich in das richtige Zimmer stellen können, ist es sinnvoll, die Zimmer in der neuen Wohnung zu nummerieren und die Zimmernummer ebenfalls auf den Karton zu schreiben. 
  • Möbel vorbereiten 
    Schränke und größere Möbelstücke können jetzt schon abgebaut und für den sicheren Transport vorbereitet werden. Das Werkzeug, das man zum Abbau benötigt, ist auch in der neuen Wohnung zum Wiederaufbau erforderlich. Am besten packt man sich einen kleinen Werkzeugkasten und stellt diesen am Umzugstag in der neuen Wohnung bereit. 
  • Lebensmittel einteilen 
    Ab jetzt sollten auch keine größeren Lebensmittelvorräte mehr eingekauft werden. Vielmehr sollten die bestehenden Vorräte bis zum Umzug möglichst aufgebraucht werden. 
  • Verpflegung am Umzugstag planen 
    Die Helferinnen und Helfer werden Durst und Hunger haben. Damit die Kräfte nicht nachlassen und die Motivation groß bleibt, kann man sich jetzt schon Gedanken über die Verpflegung machen oder diese auch bereits besorgen. 
  • Treppenhaus abmessen 
    Es ist sinnvoll, das Treppenhaus sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung abzumessen und auf Hindernisse zu achten. Große oder sperrige Möbelstücke, die sich nicht weiter auseinandernehmen lassen, müssen am Stück durch Treppenhäuser manövriert werden. 
  • Einrichtungsplan machen 
    Am besten macht man sich schon im Vorfeld Gedanken, wo welches Möbelstück am Ende stehen soll. So können diese gleich an ihren Platz gestellt werden und müssen später nicht noch einmal bewegt werden. 
  • Nachsendeauftrag stellen 
    Jetzt ist auch der richtige Zeitpunkt, der Post die neue Adresse mitzuteilen und einen Nachsendeantrag zu stellen. Bis die neue Adresse überall bekannt ist, können einige Wochen vergehen. Ständig in die alte Wohnung zu gehen und nach der Post zu schauen, kann mühsam sein. 

Checkliste Umzug – eine Woche vor dem Umzug

  • Renovierungsarbeiten prüfen 
    Jetzt sollte man checken, ob alle Renovierungsarbeiten in der neuen Wohnung tatsächlich abgeschlossen sind. Gleiches gilt u. U. auch für neue Bodenbeläge und andere Renovierungen. 
  • Umzugstermin bestätigen 
    Damit man beim Umzug auf keine helfende Hand verzichten muss, hilft eine kleine freundliche Erinnerung dabei, den Termin im Kalender dick anzustreichen. 
  • Für Licht sorgen 
    Falls der Umzug sich bis in den Abend ziehen sollte, ist es hilfreich, wenn man bereits Glühbirnen angebracht hat, damit niemand im Dunklen sitzt. 

Checkliste Umzug – der große Tag ist gekommen

  • Verpflegung richten 
    Ist alles vorbereitet, um den Hunger und den Durst der Helferinnen und Helfer zu stillen? Gerade bei den Getränken ist es wichtig, dass sie in beiden Wohnungen vorrätig sind.  
  • Erste Hilfe, Mülltüten & Co. mitnehmen 
    Für kleinere Blessuren sollte unbedingt ein Verbandskasten griffbereit sein. Auch ein Sortiment an Eimern und Reinigungsmitteln darf nicht fehlen, ebenso Mülltüten für anfallenden Unrat. 
  • Fußboden schützen 
    Fußböden sind, besonders wenn sie aus Holz sind, recht empfindlich. Um Kratzer und andere Beschädigungen zu vermeiden, sollte der Boden abgedeckt sein, zumindest auf den Laufwegen. 
  • Umzug besprechen 
    Bevor man loslegt, sollten sich alle Beteiligten miteinander absprechen, am besten auch die Raumplanung anschauen. Missverständnisse können schnell zu Chaos führen.  
  • Reihenfolge klären 
    Ein guter Tipp ist auch, zunächst die Möbel an ihren Platz zu stellen, bevor man anfängt, die Kartons zu holen. Zugestellte Laufwege mit einem schweren Möbelstück in den Händen erschweren die Arbeit unnötig. 
  • Zählerstände notieren 
    Sind alle Möbel und Kartons in der neuen Wohnung angekommen, sollten in der alten wie in der neuen Wohnung alle Zählerstände für Strom, Gas und Wasser notiert werden, um diese anschließend an den oder die Versorger weitergeben zu können. 
  • Alte Wohnung putzen 
    Ist die alte Wohnung komplett ausgeräumt, ist Saubermachen eine gute Vorbereitung auf die Wohnungsübergabe.

Checkliste – Was ist nach dem Umzug zu erledigen?

  • Umzug melden 
    Hat man den eigentlichen Umzug hinter sich gebracht, muss man sich am neuen Wohnort auf dem Einwohnermeldeamt ummelden. Gleiches gilt ggf. auch für das Auto oder Motorrad. Dabei gibt es Fristen zu beachten, die man beim entsprechenden Amt erfragen kann. 
  • Namensschilder anbringen 
    Sowohl an der Haustür als auch an der Wohnungstür sollten rechtzeitig neue Namenschilder angebracht werden. Auch Freundinnen, Freunde, Bekannte und Familie werden gerne über die neue Adresse informiert. 
  • Schränke & Co. montieren 
    Jetzt ist Zeit, Schränke, Regale und Kommoden wieder zu montieren, an ihren endgültigen Platz zu schieben und mit dem Inhalt der Kartons zu füllen. 
  • Wohnungsübergabe vereinbaren 
    Auch steht jetzt die Übergabe der alten Wohnung an, in Verbindung mit der Rückzahlung der dafür geleisteten Mietkaution. 
  • Quittungen fürs Finanzamt sammeln 
    Für alle Ausgaben, die man im Zuge des Umzugs hatte, sind jetzt sämtliche Quittungen und Belege so zu verstauen, dass man sie bei der nächsten Steuererklärung geltend machen kann. 

Häufig gestellte Fragen zum Thema Umzug

Wie viele Umzugskartons benötigt man?

Ein WG-Zimmer mit einer Person sollte mit etwa 15 Kartons auskommen. Ein Ein-Personen-Haushalt mit einem oder zwei Zimmern benötigt im Schnitt etwa 25 bis 30 Kartons, für einen Zwei-Personen-Haushalt mit ebenfalls zwei Zimmern geht es schon in Richtung 50 Kartons. Eine vierköpfige Familie in einer Drei- oder Vier-Zimmer-Wohnung sollte dagegen nicht weniger als 70 Kartons einplanen. 
Bei Mehrpersonen-Haushalten gilt auch die Regel: für Erwachsene etwa 20 Kartons und für (kleinere) Kinder die Hälfte, also 10 Kartons einplanen. 

Wie viel Sonderurlaub bekommt man für einen Umzug?

Ob und wie viele Tage Sonderurlaub man bei einem Umzug bekommt, ist gesetzlich nicht festgeschrieben und kann je nach Arbeitgeber variieren. Die Regelungen sind normalerweise nach Tarifvertrag, betrieblicher Vereinbarung oder individuellem Arbeitsvertrag festgelegt. 
Als Orientierung lässt sich festhalten, dass man bei einem Umzug in derselben Stadt normalerweise einen Tag, für weitere Entfernungen oder gar ins Ausland zwei Tage Sonderurlaub genehmigt bekommt. 

Wann sind Umzugskosten von der Steuer absetzbar?

Bei einem Umzug, egal ob privat oder beruflich, sind grundsätzlich einige Kosten steuerlich absetzbar. Handelt es sich um einen rein privaten Umzug, können die Kosten als sog. haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einer Höhe von 4.000 Euro pro Jahr in der Steuererklärung geltend gemacht werden.  

Bei Umzügen aus beruflichen Gründen geht es dagegen um Werbungskosten. Absetzbar sind alle Kosten, die mit dem Transport zu tun haben, ob mit einem Umzugsunternehmen, einem Mietwagen oder dem eigenen Auto. Auch Verpflegungs- und Übernachtungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar, ebenso wie doppelte Mietkosten oder Kosten für die neue Wohnungseinrichtung. In jedem Fall gilt hier eine Belegpflicht, weswegen alle Quittungen aufgehoben werden sollten.

Ohne diese Quittungen bleibt noch die sog. Umzugskostenpauschale, die im Jahr 2022 für Einzelpersonen bei 886 Euro lag. Jede weitere Person im selben Haushalt erhöht die Pauschale um 590 Euro. Bei einem Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern liegt sie bei 2.656 Euro.