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Was ist die Bundesnetzagentur?

Die Bundesnetzagentur (BnetzA) hat die Aufgabe, den fairen Wettbewerb in den Segmenten Energie (Strom und Gas), Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zu fördern. Sie gilt als die zentrale Infrastrukturbehörde für Deutschland. Gleichzeitig übernimmt sie als Aufsichtsbehörde auch Aufgaben im Verbraucherschutz, um die Bedürfnisse und Interessen der Menschen, die von diesen fünf Netzstrukturen abhängig sind, zu wahren. Der vollständige Name lautet "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen". Die Bundesnetzagentur hat ihren Sitz in Bonn und ist eine eigenständige Behörde innerhalb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK); einige Aufgaben bzw. Themen unterliegen auch der Aufsicht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). 

Bundesnetzagentur kurz erklärt:

  • Zentrale Infrastrukturbehörde für die fünf großen Netzmärkte in Deutschland
  • Elektrizität und Gas, Telekommunikation, Digitalisierung, Post, Eisenbahnverkehr
  • Reguliert die Interessen von Unternehmen, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
  • Übernimmt als Aufsichtsbehörde auch Aufgaben im Verbraucherschutz

Aufgaben der Bundesnetzagentur bei Strom & Gas

2005 wurde das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) − also das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung in Deutschland − überarbeitet. Im Zuge dessen erhielt die Bundesnetzagentur größere Befugnisse gegenüber der Energiewirtschaft. Klassische Aufgaben der Bundesnetzagentur auf dem Strom- und Gasmarkt sind unter anderem die Ausgestaltung, Kontrolle und Genehmigung der Netznutzungsentgelte.

Das bedeutet: Die Bedingungen, zu denen Strom- und Gaslieferanten die Netze nutzen können und die Preise, die am Ende verlangt werden dürfen. Dazu gehört auch, dass die Bundesnetzagentur darauf achten soll, dass Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell nicht unverhältnismäßig belastet werden – gerade auch beim Thema Energiewende und in Zeiten globaler Energiekrisen. Seit 2011 übernimmt die Bundesnetzagentur immer mehr Aufgaben im Bereich des Netzentwicklungsplans (z. B. Ausbaubedarf im Höchstspannungsnetz) und seit 2013 ist sie beim Stromnetzausbau federführend (z. B. Durchführung von Planfeststellungsverfahren für den länder- und grenzüberschreitenden Netzausbau).

Die Bundesnetzagentur übernimmt auch vielfältige Aufgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). So führt sie unter anderem Ausschreibungen durch, die die finanzielle Förderung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen wie Photovoltaik-Anlagen oder KWK-Anlagen ermitteln.

Wichtige Aufgaben der Bundesnetzagentur im Energiesektor:

  • Regulierung, Kontrolle und Genehmigung der Netznutzungsentgelte 
  • Diskriminierungsfreier Zugang zu Stromversorgungs- und Gasnetzen
  • Prüfung und Bestätigung des Netzentwicklungsplan Strom
  • Prüfung und Bestätigung des Netzentwicklungsplan Gas
  • Ausschreibungen zur Förderung sowie Genehmigungsverfahren